Früher war das mal nötig (eine Strafanzeige) um Akteneinsicht zu bekommen. Set der Neufassung des Urherberrechtsschutzgesetzes ist "nur" noch eine richterliche Anordnung zur Auskunft (an den Provider) notwendig - und vom Amtsgericht Köln (Sitz der T) werden die nur einfach durchgewinkt )ich persönlich bezweifele dabei die juristische Prüfung der Angemessenheit - wie könnten sonst Anträge für 1300 IP Auskünfte (in einem Antrag) so schnell erledigt werden (Informationen nur aus meinem Gedächtnis nach einem c't Bericht vor einiger Zeit) Wie gesagt, Selbstschutz dürfte die beste Lösung sein: PeerBlock !